1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
1.2 Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Der Lieferumfang wird mit der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten weder weitergegeben noch sonst zugänglich gemacht werden. Abänderungen und Ergänzungen eines bestätigten Auftrages bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragserteilung.
1.4 Die Preise verstehen sich, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, für Lieferung ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und Industrieabnahme zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Nur auf seinen Wunsch und seine Kosten schließen wir eine Transportversicherung ab.
1.5 Handelt es sich um Software, so erfolgt die Lieferung auf einem Datenträger. Da es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie generell fehlerfrei arbeitet, ist Gegenstand dieses Vertrages daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch tauglich ist.
1.6 Wir räumen dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung dieses Softwareprogramms ein.
1.7 Unsere Leistung erfolgt aufgrund der Angaben des Bestellers über seinen Produktionsablauf bei Vertragsabschluß; sollte er diesen ändern, übernehmen wir keine Haftung für die Verwendbarkeit.
2. Lieferung
2.1 Die jeweils vereinbarte Lieferfrist beginnt am Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Vorleistungen und ggf. nach Leistung vereinbarter Anzahlungen.
2.2 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und Notfälle bei anderen Kunden berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen.
2.3 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten oder 1 % des Rechnungsbetrages jeden angefangenen Monats (vorbehaltlich des Nachweises wesentlich geringerer Kosten) berechnen.
2.4 Teillieferungen sind zulässig.
3. Beanstandungen und Mängelrügen
3.1 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Arbeitstage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3.2 Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
4. Gewährleistung
4.1 Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend des jeweiligen Stands der Technik. Ich behalte mir Verbesserungen vor, die der Produktpflege dienen.
4.2 Die Gewährleistungsfrist (bei Einschichtbetrieb) beträgt 12 Monate. Sie beginnt bei Lieferung an: – Endabnehmer mit Übergabe an diese – Erstausrüster und Wiederverkäufer mit der Inbetriebnahme beim Endabnehmer. Über die Inbetriebnahme von Maschinen, Anlagen und Regeleinrichtungen ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Verzögert sich die Übergabe bzw. die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden um mehr als 14 Tage, so wird diese Zeit der Verzögerung auf die Gewährleistungsfrist angerechnet.
4.3 Art und Umfang der Gewährleistungspflicht Ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der Teile, die den Mangel aufweisen. Nach dem Austausch sind wir berechtigt, die alten Teile an uns zu nehmen. Wird der Gewährleistungsfall anerkannt, so gehen die Kosten der Rücksendung der instandgesetzten Ware zu unseren Lasten. Bei Mängeln an Anlagen und Maschinen werden Wegzeit- und Fahrtkosten von uns übernommen. Sofern eine Instandsetzung durch unsere Monteure am Aufstellungsort notwendig ist. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht erneuert.
4.4 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, wenn Vorschriften für Versand, Verpackung, Einbau, Behandlung, Verwendung oder Wartung nicht befolgt werden oder wenn fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte vorliegt und aufgrund dieser Änderung, etc. Mängel auftreten. Wir können die übliche Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit wir aufgrund einer Fehlermeldung tätig werden, ohne dass der Kunde einen Fehler nachweisen konnte.
4.5 Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen. Für beigestellte Teile des Kunden übernehmen wir keine Gewähr. Erhöht sich der Aufwand durch eine Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, können wir die Vergütung des Mehraufwandes verlangen.
4.6 Der Kunde hat uns oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
5. Haftung
5.1 Wir haften für alle direkten Schäden, die infolge der Benutzung des Vertragsgegenstandes entstehen nur soweit, als diese infolge grob fahrlässigen oder vorsetzlichen Verhaltens von uns entstanden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
5.2 Wir haften nicht für nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn- und Zinsverlust oder für Schäden die aus Ansprüchen Dritter entstehen.
5.3 Die Haftung wird der Höhe nach begrenzt auf das doppelte der Auftragssumme.